Häufig gestellte Fragen rund ums Spenden
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Spenden. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Sie möchten die Schweizerische Epilepsie-Stiftung unterstützen und haben noch Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen – von Themen wie Datenschutz über Spendenbestätigungen bis hin zu Zweckbindungen Ihrer Spende. So wissen Sie genau, wie Ihre Unterstützung ankommt und wirkt.
Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich eine Spendenbestätigung?
Ja, jede Spende ab CHF 50 wird umgehend verdankt. Nach dem Jahresende erhalten Sie unabhängig von der Spendenhöhe eine Spendenbestätigung für die Steuern, sofern wir Ihre postalische Adresse haben.
Kann ich die Arbeit der EPI persönlich kennenlernen?
Ja, Sie können sich gerne bei unserer Fundraising-Leiterin Dr. Andrea Libardi für eine persönliche Führung durch die EPI melden.
Wie erfahre ich über die Umsetzung des Spendenprojekts?
Unsere Spendenerfolge werden auf der Website publiziert. Grössere Spenden ab CHF 5'000 erhalten auf Wunsch einen persönlichen Abschlussbericht.
Ja, Spenden an die Schweizerische Epilepsie-Stiftung sind in allen Schweizer Kantonen sowie bei den Bundessteuern steuerlich absetzbar, da die Stiftung als gemeinnützig und damit steuerbefreit anerkannt ist.
Ja, die Stiftung garantiert, dass Spenden zu 100 % für die jeweiligen Projekte, beispielsweise für die Betreuung und Lebensqualität von Menschen mit Epilepsie sowie für tiergestützte Therapien, eingesetzt werden. Die Kosten für die Mittelbeschaffung werden durch eine grosszügige Spenderin gedeckt.
Kann ich mit jemandem persönlich über meine Wünsche sprechen?
Sehr gerne. Unsere Fundraising-Leiterin Dr. Andrea Libardi nimmt sich Zeit für Sie, vertraulich, unverbindlich und ohne jeden Druck. Sie entscheiden dann in Ruhe, ob und wie Sie uns unterstützen möchten.
Die Stiftung geht sorgfältig mit Daten um und gibt keine Namen oder persönlichen Informationen an Dritte weiter.
Ja, Unternehmen und Vereine können ebenfalls Spenden, z.B. als Weihnachtsgabe, Produktspende oder Kollekte. Auch diese Spenden sind steuerlich absetzbar.
Wie kann ich die EPI in meinem Testament berücksichtigen?
Sie können die Schweizerische Epilepsie-Stiftung mit einer Erbschaft (erhält den ganzen Nachlass oder einen prozentualen Anteil) oder mit einem Legat (konkreter Betrag oder Sache) bedenken. Beispiel: «Ich setze die Schweizerische Epilepsie-Stiftung, Bleulerstrasse 60, 8008 Zürich als Erbin / Vermächtnisnehmerin ein.»
Ja, natürlich. Sie können den Zweck Ihrer Zuwendung festlegen, beispielsweise für Forschungsprojekte oder die Sanierung unserer Wohnhäuser. Wenn Sie keine Einschränkung angeben, setzen wir Ihre Hilfe dort ein, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Was passiert, wenn sich die EPI in Zukunft verändert oder auflöst?
Die EPI besteht seit 1889 und hat sich immer stabil weiterentwickelt. Heute setzen sich über 1'000 Mitarbeitende für die Belange von Menschen mit Epilepsie und anderen Einschränkungen ein. Die EPI ist eine stabile, breit verankerte Institution des Gesundheits- und Sozialwesens, deren Angebote auf einem dauerhaft grossen gesellschaftlichen Bedarf beruhen.
Möchten Sie Ihre Fragen persönlich besprechen? Unsere Ansprechpartnerin ist gerne für Sie da.
Ihre Ansprechpartnerin