Besuchsstop im EPI WohnWerk

Ab Freitag, 13. März 2020 gilt im EPI WohnWerk ein Besuchsstop.

Die Verbreitung des Coronavirus schreitet rasant voran. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat deshalb ein Besuchsverbot für Spitäler, Kliniken, Alters- sowie Pflegeheime angeordnet. Dieser Besuchsstop gilt auch für das EPI WohnWerk. Damit kann eine grosse Gruppe besonders krankheitsgefährdeter Personen wirksam geschützt werden. Das Verbot gilt vom 13. März bis zum 30. April 2020.


Der Laden der Gärtnerei sowie das EPI Park Restaurant bleiben bis auf Weiteres geöffnet.


Im EPI WohnWerk gelten strenge Hygienemassnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Krankheiten. Dies ist besonders in dieser Jahreszeit wichtig, in der sich die Grippe/Influenza und andere grippale Infekte ausbreiten. Diese Vorsichtsmassnahmen gelten auch für das momentan aktuelle Coronavirus.

Zusätzlich zu den bereits geltenden Weisungen halten wir uns hinsichtlich Coronavirus strikt an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich